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Alt 06.07.2008, 17:24   #2 (permalink)
klausimaus
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Hallo Pietie !
Mutig, mutig. Auch wenn es sich kleinkariert anhört: Ich würde schriftlich vereinbaren, wie es aussieht mit der Höherstufung des Schadensfreiheitsrabbats, überhaupt, wenn der Entleiher selbst Schäden am Fahrzeug verursacht und ich würde auch die Versicherung kontaktieren. Bist du z.B. als Alleinfahrer eingetragen? Dann musst du die Versicherung dementsprechend ändern.
Auf jeden Fall kann man sich mit dem Verleihen des Womos - falls etwas passiert - eine Menge Ärger ins Haus holen.
In vielen anderen Foren wurden derartige Anfragen, ob jemand sein Womo verleiht, entweder negativ beschieden oder gar nicht erst beantwortet.
Ich persönlich würde mein Womo nicht verleihen.
Gruß Klausimaus
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Motto: nicht stören, nichts zerstören !
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