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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Hamburch
Beiträge: 3.494
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Hallöchen
da wir schon sehr oft Fragen zum Themenbereich "Zoll & biken" hatten und ich selber Zöllner bin, habe ich einfach mal diesen Thread erstellt, um Euch die Angst vor dem Zoll zu nehmen und Euch auch eine Übersicht zu verschaffen, damit Ihr problemlos durch den Zoll kommt, vor allem, wenn ihr viel reist und auch Euer Bike bzw. Eure teure Fotoausrüstung etc. mitnehmt, denn vor allem bei letzteren kann man böse Überraschungen erleben.Ursprünglich hatte ich eine Veranschaulichung anhand von sog. Fallbeispielen geplant, aber die Seite vom Zoll www.zoll.de ist sehr anschaulich und auch sehr gut verständlich. Wenn Ihr etwas wirklich nicht versteht, fragt mich einfach hier im Thread oder fragt einfach mal bei Eurem nächsten Zollamt nach, meine Kollegen/innen sind immer gerne auskunftsbereit. Hier findet Ihr alle Infos zum Reiseverkehr: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...ehr/index.html Anm.: Solltet Ihr bei der Einreise zufällig mal keinen Zollbeamten vorfinden, da aus welchen Gründen auch immer der Tresen nicht besetzt ist und Ihr auch trotz Suchens und angemessenen Wartens kein Zöllner auftaucht und Ihr somit irgendwann unverrichteter Dinge den ersehnten Heimweg antretet, tut Euch selber einen Gefallen und verzollt Eure Waren umgehend im Nachhinein, da Ihr Euch sonst einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht habt, denn mit der Einfuhr einer sog. Nicht-Gemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft (ist nicht nur das europäische Festland, sondern auch ein Teil der angrenzenden Gewässer und des Luftraums) entsteht die Zollschuld. Hier findet Ihr alle Infos zum Postverkehr, worunter auch das Geschenkpaket der Tante/Schwester/des Freunds aus den USA zählt aber auch das Paket des drittländischen Online-Bike-Shops: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...ehr/index.html Nichts desto trotz gebe ich Euch ein paar Verzollungsbeispiele, damit Ihr Euch auch selber ausrechnen könnt, ob sich der Kauf wirklich lohnt. Welcher Zollsatz genau anzuwenden ist, kann man selber hier ermitteln: http://europa.eu.int/comm/taxation_c...=1&Action=1#OK Reiseverkehr Verzollungsbeispiel 1: Bikezubehör mit einem Wert bis zu 175,- Euro (Reisefreimenge) - Schaltwerk und Shifter gekauft in den USA, Eigenimport im Reiseverkehr - Zollwert (Rechnungsbetrag) für das Schaltwerk: 100,00 Euro - Zollwert (Rechnungsbetrag) für die Shifter: 65,00 Euro - Zollwert somit insgesamt 165,00 Euro und somit im Bereich der Reisefreimengen Alle Reisefreimengen findet man hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...zen/index.html Solltet ihr jetzt zu dem Schaltwerk und den Shiftern eine Federgabel gekauft (Zollwert (Rechnungsbetrag) 300,00 Euro) haben, überschreiten Eure ganzen bikeparts die Reisefreimenge. Wie dann vorgegangen wird, könnt Ihr hier nachlesen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...chr/index.html Verzollungsbeispiel 2: Bikezubehör mit einem Wert über 175,- Euro (Reisefreimenge) - Rahmen gekauft in den USA, Eigenimport im Reiseverkehr - Zollwert (Rechnungsbetrag): 1.000,00 Euro - Zollsatz: 4,7% - EUSt-Satz: 16% Zoll: Zollwert x Zollsatz = 1.000,00 € x 4,7% = 47,00 € EUSt: Zollwert zzgl. Zoll x EUSt-Satz = 1.047,00 € x 16% = 167,52 € Zu entrichtende Einfuhrabgaben: Zoll + EUSt = 47,00 € + 167,52 € = 214,52 € Endgültig für den Rahmen bezahlt: 1.214,52 € Verzollungsbeispiel 3: komplettes Bike - Bike gekauft in den USA, Eigenimport im Reiseverkehr - Zollwert (Rechnungsbetrag): 1.000,00 Euro - Zollsatz: 15% - EUSt-Satz: 16% Zoll: Zollwert x Zollsatz = 1.000,00 € x 15% = 150,00 € EUSt: Zollwert zzgl. Zoll x EUSt-Satz = 1.150,00 € x 16% = 184,00 € Zu entrichtende Einfuhrabgaben: Zoll + EUSt = 150,00 € + 184,00 € = 334,00 € Endgültig für das Bike bezahlt: 1.334,00 € Garantiefälle und Mitnahme von teurem Reisegepäck wie z.B. Fotoausrüstung Garantie Wenn Eure importierten Teile aus welchem Grund auch immer ein Garantiefall werden, rate ich euch dazu mit den Unterlagen (Rechnung + Verzollungsnachweis) und dem Teil selber zu Eurem zuständigen Zollamt zu gehen und den Kollegen vor Ort Euer Anliegen zu schildern. Die Nämlichkeit des Teils wird dann von dem Beamten gesichert und in das entsprechende Zollverfahren überführt. Somit habt Ihr bei der Rücksendung des zu reparierenden Teils keinerlei Probleme. Mitnahme von teurem Reisegepäck Wenn Ihr irgendwelche aussergewöhnlich teuren Sachen, die Ihr hier in der EU käulich erworben habt, wie, z.B. eine Fotoausrüstung, Surfausrüstung, Bikes, Motorrad etc., mit in Euren Urlaub nehmen wollt, geht vorher mit den entsprechenden Sachen und Rechnungsbelegen zu Eurem zuständigen Zollamt und lasst auch hier die Nämlichkeit der Waren sichern (Seriennummern, besondere Merkmale, Fotos von den Sachen u.ä.) und überführt die Sachen mit Hilfe des Zollbeamten in das entsprechende Zollverfahren. Macht Ihr es nicht, könnte Euch bei der Wiedereinreise eine böse Überraschung erwarten, denn wenn Ihr bei der Einreise kontrolliert werdet und dem Zöllner Eure teure Fotoausrüstung oder Rolex etc. auffällt und Euch danach intensiver auf die Sachen befragt, Ihr aber keine Kaufbelege oder sonstige Nachweise des Status der Ware habt (Gemeinschaftsware oder Nicht-Gemeinschaftsware), müsst Ihr Einfuhrabgaben entrichten, selbst dann, wenn Ihr die Kamera z.B. erst vor 5 Monaten bei Eurem hiesigen Fotofachhändler gekauft habt. Deshalb: Immer alle Kaufbelege und Verzollungsnachweise aufbewahren! Ich hoffe, ich habe Euch ein wenig Licht ins Dunkle verschafft. Bei Fragen: immer her damit, ich versuche sie so gut wie möglich zu beantworten. Nochmal als Hinweis: Ich bin zwar Zöllner aber habe schon lange nix mehr mit der Wareneinfuhr zu tun, bin somit nicht direkt vom Fach. Daher weise ich darauf hin, daß ich diesen Thread zwar mit besten Wissen und Gewissen erstellt habe, aber keine Gewähr für diesen Thread übernehme. Wenn Ihr Zweifel habt, fragt lieber nochmal bei Eurem zuständigen Zollamt nach, die helfen Euch sehr gerne weiter.
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#4 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 26.10.2003
Beiträge: 3.034
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Vielleicht sollte man auch mal erwähnen, das man bei Waren die man im Ausland kauft meistens auch so etwas wie Mehrwertsteuer bezahlt. Die kann man sich bei der Ausfuhr zurückerstatten lassen.
Ansonsten: Respekt OT: CD ist unterwegs |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hi old school!
Ich hab das jetzt mal nur so überflogen aber trotzdem mal ne Frage: Angenommen ich fliege nach Amerika mit nem halb vollen Koffer und decke mich dort drüben supergünstig mit Foxstuff usw. ein. Wenn ich mir da ein bissl was zuleg dann sind 175 Euro schnell überschritten und ich fahr mit vollem Koffer wieder heim. Laut Deiner Darstellung ein Fall für den Zoll, oder? WER überprüft ob ich die Kleidung in USA gekauft hab oder von zu Hause mitgenommen hab???
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Es kann zu leichten Verzögerungen beim Anzeigen der Nachricht kommen, da diese E-Mail mit einer Taschenlampe ins offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst wurde. You don´t stop riding because you get OLD - You get old because you STOP RIDING. She said if i go riding one more time, she´s gonn´a leave me. ... I´m gonn´a miss her! I got a new bike for my wife - it was a good trade. ___________________________________________ Herzlichen Dank an folgende Firmen: Nicolai, Magura, MG-Sport, Ufo Plast, IXS, Hostettler GmbH, Sport Import, Kona Europe Check out: www.spezialeffekte-kerschensteiner.de |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Hamburch
Beiträge: 3.494
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@ Pyrosteiner
Du bist verpflichtet bei der Rückkehr die importierten Waren beim ersten Zollamt der EU zu gestellen, anzumelden und die entstandene Zollschuld zu entrichten. Schau Dir zu den Reisefreimengen und deren Überschreitung mal den oben separat geposteten Link an, da steht genau, wie dann verfahren wird. Überprüfen tut das der Zöllner, der anhand der vorliegenden Warenkataloge ermitteln kann, ob die Ware Gemeinschaftsware ist oder nicht. Bedenke: Bei einigen Firmen gibt es gewisse Designs nur in gewissen Ländern und Firmen wie z.B. Levi's Strauss haben beim Zoll Produktinfos hinterlegt.
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.04.2004
Ort: Köln
Beiträge: 505
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hab ne frage, hoffe ich hab`s nicht üpberlesen...ich hab kürzlich mit einem fräulein vom amt wegen dem import eines rahmen aus den usa gesprochen.
dabei erwähnte sie, das es auch darauf ankommen würde, ob der rahmen ursprünglich in china produziert wurde...gibt es da strafzölle oder worum gings? |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Hamburch
Beiträge: 3.494
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Zitat:
Ja, da hast Du durchaus recht. Doch viele Läden im Ausland verzichten schon auf die Erhebung der dortigen "MWSt", wenn Du denen sagst, daß Du Urlauber etc. bist und Dir sonst die MWSt. bei der Ausreise wiederholst.
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Hamburch
Beiträge: 3.494
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Zitat:
Also bei Rahmen aus China gibt es sog. Handelsbeschränkungen Schau zum Beispiel mal hier und beachte die Fußnote (*) am rechten Rand: http://europa.eu.int/comm/taxation_c...=4&Action=1#OK
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2003
Ort: nähe Erding
Beiträge: 298
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@ Old school: super Treat: Allerdings sollte noch erwähnt werden, dass viel Produkte aus den USA z. Zt. von der EU mit Strafzöllen belegt werden. Neben Agra-Produkten und Textilien sind u. a. auch Metallerzeugnisse davon betroffen. Ob und welche Bikeprodukte das betrifft, verrät Euch das zuständige Zollamt. Wären dann nochmals mind. 12% auf den Zollwert (5% seit 1. März 2004 zzgl. jeden Monat einen weiteren Prozentpunkt bis März 2005)
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Wer später bremst, fährt länger schnell!!! |
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