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Alt 09.02.2007, 14:42   #1 (permalink)
MWM
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Registriert seit: 21.10.2003
Ort: Brieselang
Beiträge: 7
Standard Widerspruch gegen rückwirkende Steuererhöhung

Guten Tag,
zwischenzeitlich ist es nunmehr amtlich. Die Steuererhöhung für WOMO ist perfekt. Nu gut, damit müssen wir leben. Allerdings werde ich alles versuchen gegen die rückwirkende Zahlung ab 01.2006 vorzugehen. Entsprechend werde ich mich sowohl bei Promobil als auch beim ADAC erkundigen ob es Möglichkeiten gibt rechtlich gegen die Rückwirkung ggf. zu klagen.
Gibt es Interessenten?
__________________
mfg Manfred Werner Müller
MWM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2007, 18:38   #2 (permalink)
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Registriert seit: 13.01.2007
Beiträge: 5
Standard Re: Widerspruch gegen rückwirkende Steuererhöhung

Auch wir werden auf jeden Fall Widerspruch gegen die rückwirkende Steuererhöhung unseres bereits im Sept. 2006 verkauften Wohnmobils einlegen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn ProMobil eine Aktion ähnlich wie "Die Rote Karte" starten würde. Wenn wir Wohnmobilisten uns einig wären und alle gegen die rückwirkende Erhöhung Widerspruch einlegen würden, hätten wir vielleicht Erfolg?????!?!?
Ansonsten würde ich sagen: Lassen wir uns das schönste Hobby der Welt nicht vermiesen.
Gruß Elchi
Elch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2007, 11:00   #3 (permalink)
MWM
Mitglied
 
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort: Brieselang
Beiträge: 7
Standard Widerspruch

Hallo Elchi,
natürlich lassen wir uns den Spaß mit dem WOMO nicht vermiesen, selbst von den Selbstbedienern der Nation nicht.
Ich habe mich bei Promobil erkundigt wie es mit einem Widerspruch rechtlich aussehen könnte.
Hier die Antwort:
besten Dank für Ihr Schreiben. Bereits Ende vergangenen Jahres haben wir durch einen Anwalt prüfen lassen, inwieweit man gegen die Steuererhöhungen für Reisemobilfahrer vorgehen kann. Das Ergebnis war leider ernüchternd. Gerade eine auf den ersten Blick attraktive Verfassungsbeschwerde ist aus Expertensicht praktisch aussichtslos. Ein promobil-Leser hat daraufhin auf eigene Faust diesen Weg eingeschlagen und musste nun auch feststellen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde. Das Thema Kfz-Steuer beschäftigt uns in der Redaktion ebenso wie unsere Leser. Wir suchen weiterhin nach Möglichkeiten, die geplanten Steuererhöhungen zu verhindern, werden aber nur dann damit an die Öffentlichkeit gehen, wenn sich ein erfolgversprechender Weg auftun sollte.


Ungeachtet dessen, werde ich auch beim ADAC anfragen.
Gruß MWM
__________________
mfg Manfred Werner Müller
MWM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2007, 08:59   #4 (permalink)
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Registriert seit: 18.11.2005
Ort: in der Heide
Beiträge: 3
Standard Steuererhöhung rückwirkend

.. also den Widerspruch kann jeder an sein Finanzamt formulieren.
Einfach ersteinmal bezahlen und dann einen Widerspruch schriftlich an das Finanzamt senden ( Brief) nicht per Mail.

Eine verfassundsbeschwerde kann jeder ebenfalls an das BVerfG
senden.
Schwerpunkt: rückwirkende Steuererhöhung und Widerspruch zwischen Einstufung z.B. Fiat Ducato als Kurier-Kfz und als GrundFz für Wohnmobile
Es ist das gleiche FG u.Motor
So werde ich es machen und arbeite an der Formulierung
Wenn der zitierte Leser allerdings ein Verfassungsbeschwerde vor der Inkraftsetzung durch den Bundespräsidenten abgeschickt hatte -ist klar das sie nicht angenommen wird.
Im Vorgriff konnte man eine Beschwerde nirgendwo abgeben.

Verlassen sehe ich alle WoMo Fahrer durch ADAC, Verbände und Hersteller
Da gibt es sogar Meinungen die von positiven Ergebnissen sprechen.
Diese Funktionäre habe es ja und trinken mit den Herren der Politik zu oft Kaffee ..
Camperonline Kampf gegen den Steuerwucher hat ebenfalls nach meiner Meinung versagt.
Nun sind sie abgetaucht oder habe sie etwa doch was eingereichzt.
Keiner weiß es.

khu
khuweber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2007, 17:38   #5 (permalink)
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Registriert seit: 02.03.2007
Beiträge: 3
Standard Re: Widerspruch gegen rückwirkende Steuererhöhung

Zitat:
Zitat von MWM
Guten Tag,
zwischenzeitlich ist es nunmehr amtlich. Die Steuererhöhung für WOMO ist perfekt. Nu gut, damit müssen wir leben. Allerdings werde ich alles versuchen gegen die rückwirkende Zahlung ab 01.2006 vorzugehen. Entsprechend werde ich mich sowohl bei Promobil als auch beim ADAC erkundigen ob es Möglichkeiten gibt rechtlich gegen die Rückwirkung ggf. zu klagen.
Gibt es Interessenten?
Ich bin dabei. Die kommen sonst noch auf die Idee die Kfz-Steure rückwirkend von 1950 zu erhöhen
Gruß
HHW
Sturmvogel8466 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 20:14   #6 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 1
Standard Wohnmobil-Steuer-Erhöhung

Hallo !

Gerade habe ich die Beiträge in diesem Forum durchgelesen und muß feststellen - sehr ernüchternd.
Vor 2 Tagen habe ich meinen Steuerbescheid für mein Wohnmobil - Bj. 1985, keine Schadstoffklasse, nicht nachrüstbar - erhalten und zwar mit einer rückwirkenden Steuererhöhung
ab Mai 2005 !!!
Jetzt soll ich mit der Zahlung bis Mai 2008 834 Euro bezahlen.
Ich benutze das Fahrzeug 2 Wochen pro Jahr und kann es auch nicht stilllegen oder mit einem Saison-Kennzeichen versehen, weil es in meiner Umgebung keinen Stellplatz gibt. Ich suche seit 5 Jahren.

Wir können darauf warten, bis wir eine rückwirkende Einkommensteuer-Erhöhung auf 90 % ab Juni 1966 erdulden müssen.
Ich kann meine Kunden nicht nach 2 Jahren anschreiben und erklären, daß das von mir gekaufte Produkt jetzt nicht mehr 3,-- Euro sondern 8,-- Euro kostet.
Das kann sich nur der Staat leisten....

Wer hat eine Idee, wie man sich wehren kann - ich bin dabei !!!

Kehlar
Kehlar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2007, 14:52   #7 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 1
Standard Neues Gesetz verfassungswidrig?

Ich habe gestern meinen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen.
Rückwirkend 440,- EUR im Jahr. Ducato Baujahr 1992, Schadstoffschlüssel 88, also unbekannt, damit voll zugelangt.
Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Das sollte jeder machen, der von einer Steuererhöhung betroffen ist.
Dazu braucht es weder Steuerberater, schon gar keinen Rechtsanwalt (die haben selten große Ahnung von den Besonderheiten des Steuerrechts). Soll keine Beleidigung sein, bin selber einer und weiß daher auch, wovon ich spreche. Zum Glück bin ich aber auch noch Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater.
Die rückwirkende Erhöhung ist m.E. verfassungswidrig.
Ein Fall einer zulässigen Rückwirkung (also fehlender Vertrauensschutz) liegt hier m.E. nicht vor.
Die Argumentation, dass es ohne das Gesetz ja noch schlimmer gekommen wäre, kann nicht ziehen. Schließlich haben beide Gesetze (also die ursprünglich Komplettstreichung des Womo-Privilegs mit Folge PKW und jetzt das neue Gesetz) ganz andere Voraussetzungen der Steuerpflicht. Zudem wurden aufgrund der geänderten Rechtslage für Wohnmobile gar keine Bescheide verschickt. Alle hatten zunächst betont, die Streichung des Priviliegs sollte nur Fahrer von Geländewagen treffen und die Streichung für Wohnmobile war ein Versehen.
Auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Hannover findet sich akutell sogar noch der Hinweis, dass sich für Wohnmobilbesitzer durch die Gesetzesänderung zum 01.05.2005 nichts ändern würde, hallo Aufwachen bitte!
Im Laufe der Lesungen im Bundestag zum aktuellen Gesetz hatte jemand die glorreiche Idee:
"Um die neue Wohnmobilsteuer zu vermeiden, sollen die Fahrzeuge eben nur dann zugelassen werden, wenn sie tatsächlich gebraucht würden!"
Super Vorschlag: 1. wenig praktikabel (Gebühren, hoher Aufwand, es soll Leute geben, die zu den Öffnungszeiten der Zulassungstelle arbeiten und daher nicht jeden Freitag und Montag vormittag Urlaub nehmen und zur Zulassungstelle tapseln wollen, außerdem 2. rückwirkend wohl eher Zauberei.
Außerdem stellt sich für mich die Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes.
Das Gesetz sieht eine Einstufung der Womos nach Gewicht und Schadstoffklassen vor.
Aber welche Schadstoffklassen?
Ein Womo ist nach dem neuen Gesetz ein Fahrzeug eigener Art, also weder PKW noch LKW.
Welche Einstufung soll also Anwendung finden, wenn es nur für PKW und LKW eine Normierung der Schadstoffklassen gibt?
Wer hierzu nähere Infos hat (v.a. Schadstoffklassen LKW - leistungsabhängig?), bitte hier im Forum einstellen.
Falls jemand schon Musterklage erhoben hat, bitte mitteilen.
Dann können alle gegen den Bescheid Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das anhängige Verfahren Ruhen des Verfahrens beantragen (Ermessensentscheidung des Finanzamts, wird aber regelmäßig gewährt) und abwarten wie der Musterprozess ausgeht.
Gerade Besitzer älterer Wohnmobile vor 1993, also vor Einführung der EURO 1-Norm, werden durch das Gesetz unangemessen benachteiligt.
gabrielka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2007, 18:55   #8 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 1
Standard rückwirkende Steuererhöhung

Ich habe jetzt auch meinen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen. Um die Sache möglichst schwer durchschaubar zu machen, hat mir das Finanzamt gleich zwei neue Bescheide geschickt (einen gültig bis zum 10.08.06 und einen ab 11.08.06) und eine neue Steuernummer zugeteilt; auf beiden Bescheiden ist jeweils eine Gutschrift als Guthaben aus der alten Steuernummer ausgewiesen, ohne dass die jeweilige Summe (einmal 188 und einmal 127 Euro) irgendwie berechnet oder sonstwie nachvollziehbar wäre.
Ich habe wegen der Rückwirkung ab 01.01.06 Einspruch eingelegt und um Aussetzung der Entscheidung bis zum Abschluss einschlägiger anhängiger Verfahren gebeten.
Ich gehe dabei davon aus, dass es solche Verfahren inzwischen gibt und wäre für entsprechende Hinweise dankbar.
Ausserdem habe ich mein WoMo auf Saisonkennzeichen umgemeldet - die dafür anfallenden Gebühren spare ich bei Steuer und Versicherung schon im ersten Jahr wieder ein.
Ansonsten lasse ich mir den Spaß am WoMo- Fahren durch unsere staatlichen Steuer-Abzocker nicht nehmen.
sigi614 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2007, 10:17   #9 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 1
Standard Re: rückwirkende Steuererhöhung

Ich werde so verfahren, wie von Gabrielka und Sigi614 vorgeschlagen: Bezahlung, aber Einspruch gegen die Rückwirkung, denn meine KFZ-Steuer hat sich - gem. Bescheid vom 14. 5.07 - von 127 auf 450 erhöht und ich habe eine Nachzahlung von ca. 500 Euro.
Viele Grüße
[/b]
Knapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2007, 12:09   #10 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 1
Standard Re: Widerspruch gegen rückwirkende Steuererhöhung

-gelöscht -
rila54 ist offline   Mit Zitat antworten
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