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Alt 15.09.2008, 14:50   #1 (permalink)
MWM
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Registriert seit: 21.10.2003
Ort: Brieselang
Beiträge: 7
Standard Post vom Finanzamt

Hallo,
vor ein paar Tagen erhielt ich Post von meinem Finanzamt. Zum wiederholten Mal fragt man nach, ob ich den Widerspruch gegen die Steuererhöhung für Wohnmobile nicht zurück nehmen will. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BFH vom 09.04.2008, veröffentlicht am 02.07.2008, schlägt man mir vor den Widerspruch schriftlich zurückzunehmen. Diese Absicht habe ich allerdings nicht. Hat jemand Erfahrungen in ähnlicher Weise gemacht? Ich habe zum ersten Mal übrigens von dem Urteil gehört. So las ich weder bei Promobil noch beim ADAC etwas über diese Entscheidung vom BFH. Besonders bürgerfreundlich ist, die Zustellung des Schreibens Anfang September, mit der Fristsetzung zum 19.09.2008 für die Rückantwort.
__________________
mfg Manfred Werner Müller
MWM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2008, 17:18   #2 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 4
Standard Einspruch nicht zurücknehmen

Hallo Herr Müller,

bei dem Schreiben handelt es sich um einen Standard-Schrieb, der keinen wirklichen Bezug zu den fraglichen Reisemobil-Steuerbescheiden hat, um die es eigentlich geht.
Sowohl promobil als auch der ADAC raten davon ab, den Einspruch zurückzunehmen, sofern die Steuern bereits bezahlt sind.

Hier die offizielle Position des ADAC zu diesem Thema:
Derzeit werden einige Halter von Wohnmobilen, die im Hinblick auf die rückwirkende Festsetzung Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid eingelegt hatten, von Ihren Finanzämtern angeschrieben und zur Rücknahme des Einspruchs aufgefordert. Es wird in den Schreiben der Finanzämter Bezug genommen auf mehrere Finanzgerichtsentscheidungen, wonach die rückwirkende Wohnmobilsteuer rechtmäßig sein soll.
Meist wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.04.2008 (Az.: II R 62/07) zitiert. Diese bezieht sich allerdings auf die rückwirkende Besteuerung eines Geländewagens und sagt nichts über die Zulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen aus.
Die diesbzgl. ADAC-Musterverfahren laufen noch. Erst Ende 2008 sind erste Gerichtsentscheidungen i. S. rückwirkender Wohnmobilsteuer zu erwarten.
Auch eine häufig genannte Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen bezieht sich nicht auf ein Einspruchsverfahren eines Wohnmobilbesitzers, sondern auf ein Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung, d. h. der Betroffene hatte neben seinem Einspruch auch einen Antrag gestellt, die erhöhte Kfz-Steuer für sein Wohnmobil nicht zahlen zu müssen. Ebenso verhält es sich mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2008 (Az.: II B 36/0.
Der ADAC empfiehlt weiterhin, Einsprüche nicht zurückzunehmen, sondern darauf zu verweisen, dass die ADAC-Musterverfahren i. S. rückwirkender Wohnmobilbesteuerung noch nicht abgeschlossen sind. Ggf. sollte noch einmal auf die Aktenzeichen dieser Verfahren verwiesen werden. Es sollte beantragt werden, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf die ADAC-Musterverfahren weiterhin ruhen zu lassen.
Die Aktenzeichen dieser Verfahren lauten:
- Niedersächsisches Finanzgericht (Az.: 14 K 209/07) zur rückwirkenden Kfz Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006,
- Finanzgericht München (Az.: 4 K 2875/07) ebenfalls zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006,
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 1 K 367/07) zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines "unechten" Wohnmobils als PKW (aufgrund fehlender Stehhöhe von 170 cm im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle).

Mit freundlichen Grüßen
Kai Feyerabend
Redaktion promobil
Kai Feyerabend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2008, 17:49   #3 (permalink)
Moderator
 
 
Benutzerbild von MobilLoewe
 
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Beiträge: 173
Standard Neues zur Wohnmobilbesteuerung

Neues zur Wohnmobilbesteuerung - eine Zwischenbilanz

"Es ist Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen, was die Klagen vor den Finanzgerichten ergeben haben und wie Aussichten sind, die Wohnmobilsteuer zu kippen. Viele werden sich nämlich fragen, ob die Spenden für das kostenintensive Verfahren sinnvoll angelegt wurden. Ich berichte als einer, der eine Musterklage führen lässt und den Kontakt zu dem federführenden Anwaltsbüro hält. Meine Sache ist übrigens bei dem Finanzgericht in Kassel anhängig, wurde aber noch nicht verhandelt."

Weiter geht es auf der Homepage der Reisemobil-Union, die auch eine Musterklage veranlasst hat.
Reisemobil-Union.de
__________________

Es grüßt reisemobilfreundlich
MobilLoewe



Viele Informationen rund um das Reisemobil
auf meinen privaten Internetseiten:

www.mobiletouren.de
www.reisemobil-fahren.de

Geändert von MobilLoewe (21.09.2008 um 17:53 Uhr).
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