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Umfrageergebnis anzeigen: Sollen die Überholverbote für Reisemobile gelockert werden?
Nein, mich stören sie nicht 10 18,52%
Unbedingt! Diese Verbote sind veraltet. 44 81,48%
Teilnehmer: 54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 17.05.2008, 07:38   #11 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 3
Cool Überholverbot

na ja, reisen und rasen, aber bei der heutigen Motorentechnik, selbst fahre ich einen Renault mit 148 PS kommt man an (fast) jeder Steigung locker mit knapp 100 km/h die Hügel hoch, da liegen viele LKW schon im Kriechgang. Tempomat ist da natürlich noch schöner. Den Verkehr flüssig halten und schon läuft vieles besser. Es nervt schon, sich in einer Schlange mit LKW ältester Bauarten (Polen Letten etc.) einzureihen. Mal ganz abgesehen von deren Schadstoffemissionen. Pfui deibel! Unsereines wird mit immer mehr Regelungen drangsaliert. Fast jedes Jahr eine Neue! Ausländer scheinen davon unbetroffen und verstopfen unsere Straßen.
Weiter gute staufreie Reise!
roadrunner69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 09:24   #12 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 2
Standard Regeln durchsetzen

Klar, das Überholverbot muss weg. Bei Beibehalten des Überholverbots kann man Tempo 100 für Wohnmobile auch gleich wieder streichen.

Mein eigentliches Thema: Das Bundesverkehrsministerium wird von Promobil mit dem Argument zitiert, das Überholverbot werde gebraucht, da Überholvorgänge zu lange dauerten wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit, denn die LKWs bewegten sich ja alle mit Tempo 90. Das ist Tatsache, wissen wir alle. Und ein Unding, wenn ein Verkehrsministerium dieses Argument gebraucht. Es gibt da in meiner Erinnerung eine Verkehrsregel, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Tempo 80 beschränkt. Warum wird diese Verkehrsregel - wie so viele andere - nicht durchgesetzt ? Die mangelnde Differenzgeschwindigkeit beim Überholen mit 100 wäre kein Thema mehr. Zugleich würden ungezählte Tonnen Diesel, CO2 und Feinstaub eingepart.

Auch könnte ich dann in Frieden mit 90 über die Autobahn fahren, ohne ständig von LKWs überholt zu werden. Dann fühle ich mich nämlich bedroht. Ich musste mich nicht erst einmal aus der Gefahr herausbremsen, wenn ein LKW zu früh wieder nach rechts kam.

Letztlich verweise ich auf das erstaunliche Ergebnis des Promobbil-Tests: auf 1000 km 39 Minuten eingespart und rund 9 Liter Diesel mehr verbraucht. für mich ist der Spritpreis ein Thema. Ich fahre langsam, schone meine Nerven und tanke seltener.
Jung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 07:27   #13 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
 
Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 113
Standard

Hallo Peter
Es geht nicht um Kritik oder Anschwärzerei, betreff Übergewicht kenne ich dies aus eigener Erfahrung, mit 3.5t lässt sich das zGG sehr schwer einhalten. Der grosse Teil der verschiedenen Hersteller sind am obersten Limit angelang, dies darum da immer zahlreichere Ausstattung mit an Bord geht. Wenn wie viele Fahrzeuge in fahrbereitem Zustand schon 3.2-3.4t wigen soll mir einer sagen wie das geht, ich habe dies schlicht weg oft nicht geschafft. Auch ist es schön Leistungsreserven zu haben, jedoch würde eine Vorgabe eines minimalen Leistungsgewichtes den Preisrahmen für viele sprengen was ich ebenso als unfair sehe.
Nebenbei möchte ich doch erwähnen, dass ich kein Dickschiff, sondern lediglich einen HYMER fahre, denn unter Dichschiff verstehe ich andere Fahrzeuge.

Gruss Opirus
OPIRUS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 13:31   #14 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 26.08.2004
Ort: 26188 Edewecht
Beiträge: 1
Standard Überholen mit mehr als 3,5 to

Hallo liebe Mobilisten,

wie schon einige Vorschreiber ausgesagt haben, ist es richtig, dass die Motoren heute mehr leisten und dass es daher nicht mehr zu den Situationen kommt, wie ich sie von früher mit meinem Nasenbären unter 3,5 to kenne: LKW überholen und am Fahrerhaus des LKW angekommen erwischt einen massiver Luftwiderstand und der Überholvorgang muss abgebrochen werden. Heutige Mobile kennen diese Vorkommnisse nicht mehr und auch die Fahrzeuge über 3,5 to (meines hat 4,6 to zulässige Gesamtmasse) sind so motorisiert und auch technisch so ausgestattet, dass einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h und erlaubtem Überholen bei LKW-Überholverbot eigentlich nichts im Wege steht. Das entspräche einer Gleichstellung mit Bussen und damit ist auch die Beschilderung gelöst, denn das Zusatzschild Überholverbot für Busse gibt es ja bereits.
Es ist schwer nachzuvollziehen, dass ein Mobil sich in die LKW-Schlange einreihen muss und ein Bus mit bis zu 20 to darf daran vorbeiziehen, zumal die Folgen eines Bus-Unfalles mit bis zu 50 Personen an Bord sehr viel tragischer ausfallen werden als bei einem Wohnmobil mit wenigen Personen.
__________________
Gute und unfallfreie Fahrt wünscht
Gunther Weyand
Weyandgunther ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 14:27   #15 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 1
Cool Überholverbote für Reisemobile

Ja dieses Ueberholverbot ist veraltet.

Ein sehr grosses ABER kann jedoch nicht ausbleiben. Alle Sprechen von Sicherheit. Nun ist Deutschland noch einiges der wenigen Länder wo für gewisse Autokategorien keine oder sehr hohe Geschwindigkeitslimiten gelten.

Deutschland muss endlich soweit kommen, auch auf Autobahnen die Geschwindigkeit zu limitieren. Es ist nun einmal einfach gefährlich wenn ich mit 100KMH die Spur wechsle und von hinten braust ein Fahrzeug mit 200KMH heran. Vielleicht sogar noch ohne Licht.

Aehnlich ist es auf Landstrassen. Die Erfahrung zweigt dass 100KMH einfach zu schnell sind. Für einige Fahrer gilt selbst dieses Limit nicht.

Die fehlenden oder hohen generellen Geschwindigkeitlimits verursachen auch einen unglaublichen Schilderwald. Als Fahrer kann man gar nicht mehr alles Signale aufnehmen und sich erst noch auf den Verkehr konzentrieren. Ich schätze dass bei einem Limit von 120/130 auf AB und 80 auf Landstrassen nahezu 50% der Schilder verschwinden. Selbst eine Ueberholverbot für LKW's (und somit WOMO) wird dann an vielen Stellen überflüssig.

Ich weiss, dass ich mit diesen Aussagen nicht viele Freunde gewinne. Leider ist die 'persönliche Freiheit' vielen wichtiger alls die Sicherheit für alle.
gfenn05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2008, 08:05   #16 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 2
Standard

Hallo gfenn05.

einen Freund haben Sie sofort gewonnen. Ganz Meine Meinung, Tempolimits müssen her. Ich verweise auch noch einmal auf den Umweltaspekt. Und auf meinen Beitrag wieter oben: Regelungen müssen durchgesetzt werden, durch ständige Kontrolle und harsche Sanktionen. Gruß Rafael Jung
Jung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2008, 09:29   #17 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 1
Daumen runter Gleichstellung mit Bussen

Wir fahren zwar selbst ein Fahrzeug unter 3,5 t, trotzdem: Das Überholverbot für größere Wohnmobile macht für uns aber keinen Sinn. Unserer Meinung nach sollten diese Fahrzeuge rechtlich mit Bussen gleichgestellt werden. Also Tempo 100, aber Wegfall des Überholverbotes für LKWs.
borka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2008, 21:29   #18 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
Daumen runter

Habe es gerade auf der Fahrt von Kempten nach Hamburg selbst erlebt. LKW's schleichen mit 30 Km/h und weniger den Berg hinauf. Die Autobahn ist dreispurig und trotzdem Überholverbot für LKW. Da kann ich mit mit meinem Mobil locker mit 80 Km/h vorbeiziehen ohne den übrigen Verkehr zu behindern. Es wird höchste Zeit, daß die Einschränkung für Wohnmobile entfällt. Wieso Busse hier eine Sonderstellung einnehmen dürfen, ist mir nicht so recht klar. In Italien habe ich es mehrfach gesehen, daß die LKW-Verbote erst ab 7,5 oder sogar 12 Tonnen gelten. Das sollte doch auch in Deutschland möglich sein. Auch die LKW-Fahrer kümmern sich längst nicht immer um die Überholverbote. Dann kann man beobachten wie sich einer am anderen vorbeiquält nur weil er 1 Kilometer schneller fährt. Fazit: Die Reisemobile sollten den Bussen gleichgestellt werden.
wobihh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2008, 22:22   #19 (permalink)
Moderator
 
 
Benutzerbild von MobilLoewe
 
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Beiträge: 173
Standard Überholverbot ist Anachronismus

Zitat:
Zitat von Mario Steinheil Beitrag anzeigen
Fahrer von Reisemobilen über 3,5 Tonnen leiden unter den Überholverboten für Lkws, denn oft könnten Sie viel schneller sein, verlieren aber besonders auf Bergstrecken mächtig an Schwung. Im Schneckentempo eingeklemmt zwischen Lastern - das nervt.

Für das neue promobil (ab 14. Mai am Kiosk) hat die Redaktion systematisch getestet, wie sich diese Überholverbote auf Reisegeschwindigkeit und Spritverbrauch auswirken.

Wie sehen Ihre Erfahrungen mit Überholverboten aus? Halten Sie sich dran? Wären Ausnahmeregelungen für Mobile der richtige Weg? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung.

Hallo zusammen,

das Überholverbot für Lkw auch für Reisemobile über 3,5 t anzuwenden ist purer Anachronismus. Ich komme gerade von einer Tour über 7.000 Kilometer aus Süditalien zurück, in Deutschland musste ich mich wieder an das Überholverbot halten oder 40 Euro riskieren. Es geht mir gar nicht so sehr um die Zeitersparnis, aber das Fahren in der Kolonne mit den Lkws ist oft bedrohlich, der hier geforderte Sicherheitsabstand wird nicht selten missachtet. Erst recht an Steigungen, dort mit 30 km/h zu schleichen ist völlig daneben, mein Sprinter 518 cdi - wie andere Mobile auch - kann dort locker ohne Verkehrsbehinderung vorbei ziehen. Wenn ich wie ein Reisebus überholen kann, fahre ich wesentlich sicherer und vor allen Dingen entspannter.

Nun hat man eine neue Ausrede gefunden, es soll der Großversuch 100 km/h abgewartet werden. Klingt durchaus logisch, aber hätte das Aufheben des Überholverbots nicht von Anfang zum Großversuch dazu gehört?

Ich habe im August 2007 folgende Antwort aus dem Verkehrsministerium erhalten: (Weitere Reaktionen aus den Ländern (auch NRW) sind hier auf meiner Homepage nachzulesen: Überholverbot Lkw Länder)


Sehr geehrter Herr Loewe,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. August 2007.

Nach dem ab dem 01.10.2005 gültigen Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M1 (zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge), und zwar als „SO.KFZ Wohnmobil“ eingestuft.

Überholverbote, die von Führern von Wohnmobilen zu beachten sind: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt keine Überholverbote, die von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängig sind. Überholverbote werden seitens der Straßenverkehrsbehörden aus den unterschiedlichsten Gründen angeordnet. Für die Entscheidung ist es unerheblich, welche Höchstgeschwindigkeiten Kraftfahrzeuge fahren können und dürfen. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t müssen Überholverbote, die durch Zeichen 277 StVO angeordnet sind, beachten. Es ist nicht so, dass dieses Zeichen, weil darin ein Lkw Symbol Verwendung findet, nur für Lkw mit einem zGG von mehr als 3,5 t Geltung hat.
Zeichen 277 StVO braucht nach dessen Bildunterschrift dagegen von den Führern von Wohnmobilen bis 3,5 t zGG und von Kraftomnibussen nicht beachtet zu werden.
Das Zeichen 277 in seinem heutigen Regelungsgehalt existiert ab dem 01.01.1976. Es ist davon auszugehen, dass Wohnmobile (gleich welcher Gewichtsklasse) vor diesem Zeitpunkt zwar als Freizeitfahrzeuge existent waren, aber sicherlich noch nicht die Bedeutung wie heute hatten. Im Gegensatz zu heute, wo Wohnmobile mit einem zGG bis zu 7,5 t nach der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO Tempo 100 fahren dürfen, war vor 1976 die Frage des Überholens bei damals 80 km/h angesichts der früheren Verkehrsverhältnisse nicht problematisch. Dies stellt sich heute anders dar.

Die Frage, ob und wie Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M1 eventuell vom Regelungsgehalt des Zeichens 277 ausgenommen werden können, war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Beratungen mit den Vertretern der obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder. Als Ergebnis der Beratungen ist festzuhalten, dass, wenn Wohnmobile als zur Personenbeförderung geeignete Fahrzeuge anzusehen sind, eine befriedigende und rechtlich einwandfreie Lösung nur durch eine Änderung all der Vorschriften der StVO gefunden werden kann, die Personenkraftwagen von ihrem Regelungsgehalt ausnehmen. Eine derartige Änderung der StVO bedarf, da sie mit Sicherheit Begehrlichkeiten von Nutzern anderer Fahrzeugarten (z. B. Kleinlaster) auslösen wird, sorgfältiger Prüfung und Bearbeitung, ohne die die erforderliche Zustimmung der Länder im Bundesrat zu dieser Rechtsänderung nicht zu erreichen ist. Zurzeit kann nicht angegeben werden, wann mit einer derartigen Rechtsänderung gerechnet werden kann.

Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile:

Nach den Regelungen der §§ 3 und 18 StVO gelten für Wohnmobile außerorts folgende Höchstgeschwindigkeiten:

Wohnmobile mit einem zGG bis 3,5 t 100 km/h, auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Richtgeschwindigkeit 130 km/h,
Wohnmobile mit einem zGG bis 7,5 t 80 km/h, auf Autobahnen und Kratfahrstraßen aufgrund der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h,
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 60 km/h, auf Autobahnen 80 km/h,
Wohnmobile mit Anhänger unterliegen der Temporegelung des § 3 Abs. 3 Nr. 2b StVO, wonach alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur 60 km/h schnell fahren dürfen, dies unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs; auf Autobahnen gilt für solche Kombinationen 80 km/h.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

www.bmvbs.debuergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 030 18 - 300 - 3060, Fax: 030 18 - 300 - 1942
__________________

Es grüßt reisemobilfreundlich
MobilLoewe



Viele Informationen rund um das Reisemobil
auf meinen privaten Internetseiten:

www.mobiletouren.de
www.reisemobil-fahren.de

Geändert von MobilLoewe (05.06.2008 um 11:15 Uhr).
MobilLoewe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2008, 16:14   #20 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 20.03.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 3
Unglücklich Eine Unsinnige Regelung

Ich finde das Überholverbot entbehrt jeder Verkehrstechnischen Grundlage. Wenn es einem WoMo erlaubt ist 100km/h zu fahren (so wie Bussen und Gespannen) warum dürfen die dann im LKW Überholverbot überholen wir aber nicht - da fehlt dem Gesetzgeber jegliche Begründung.

Eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit für WoMos auf 120km/h wie zuvor mal angergt halte ich jedoch für unsinnig dann die WOMos dann wieder eine Sonderlocke hätten oder würden wir uns wohl fühlen wenn auch Gespanne und Busse 120km/h fahren dürften - eher nicht.

Was mich ärgert ist das der ADAC scheinbar wenig tut, viele WoMo Fahrer sind dort Mitglied, aber vertreten die uns ???? Denn der ADAC hat eine gute Lobby im Verkehrsministerium wie man immer mal wieder sehen kann.
Pommerelle ist offline   Mit Zitat antworten
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