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#1 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Hattingen NRW
Beiträge: 173
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Hallo Mobilisten mit dem grauen Führerschein,
ich habe mal recherchiert: Bei der Umschreibung eines alten FS Kl. 3 bekommt man neben der neuen Klasse B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1) zusätzlich die Klassen BE (wie B, aber mit Anhänger über 750kg), M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h) L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge) C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Anhänger bis 750kg) und C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t). Dann gibt es noch auf Antrag die Klasse CE 79/CE beschränkt (Zugkombinationen mit Fahrzeugen der Klasse C1 über 12t bis max 18,5t), diese Klasse unterliegt besonderen Bestimmungen bzgl. Tauglichkeitsüberprüfungen usw. und wird nicht unbefristet erteilt. Und ebenfalls auf Antrag, wenn man in der Landwirtschaft arbeitet und bereits solche Fahrzeuge gefahren hat, gibt es noch T (Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h einschl. Anhänger) Ich habe meinen Führerschein vor ca. 5 Jahren umschreiben lassen, ich darf als "Besitzstandswahrung" (C1) weiter bis 7,5 t fahren. Außerdem darf ich Zweiräder bis 125 ccm fahren (A1) - ein Privileg für alte "Säcke"! Mein Augenarzt hat mich kürzlich irritiert, er meinte, ich müsste eigentlich alle 5 Jahre den Führerschein erneuern, um weiter 7,5 Tonnen fahren zu können. Wer kann dazu was sagen?
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Es grüßt reisemobilfreundlich MobilLoewe ![]() Viele Informationen rund um das Reisemobil auf meinen privaten Internetseiten: www.mobiletouren.de www.reisemobil-fahren.de |
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#2 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: 30.01.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 13
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Hallo MobilLoewe,
solche Überlegungen gibt es und dein Augenarzt hat recht insoweit, dass es vernünftig wäre sich öfter mal Untersuchen zu lassen. Aber Gesetz gibt es da nicht! C1/C1E sind ohne Gesundheitsprüfung und nicht Zeitlemitiert. Habe 1999 meinen Führerschein umschreiben lassen und dabei Klasse 2 aufgegeben. |
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