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Alt 11.04.2008, 21:34   #1 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 5
Standard falsche gesamtgewicht im fahrzeugbrief bzw. brsochüre

Wir haben for 3 Wochen ein neues Laika Kreos 3005 auf Iveco mit 3,5 Tonnen gekauft. In der Broschüre steht "Masse im fahrbereitem Zustand 3.158 KG". Das gleiche steht auch im Zulassung.

Gestern hat meine Frau aus neugier beim Tüv das Fahrzeug wiegen lassen: 3.525 KG!!! Und das OHNE Frischwasser, 1 ALU-Gasflasche, KEIN Kabeltrommel und 1/3 Benzin im Tank!

Natürlich sind wir jetzt am boden und überlegen was wir tun sollen. Natürlich könnte man den IVECO auf 4 Tonnen auflasten.

Meine Frage ist jetzt: welche Ansprüche/Rechte haben wir den Händler gegenüber in so einem Fall?

In den jetzigem Zustand ist der WoMo für uns unnutzbar. Der Mann beim TÜV wollte erste meine Frau gar heute nicht weg fahren lassen!

Wir sind für jeden Tipp & Rat sehr dankbar!

Gruss
Gary

p.s. please excuse my German, ich bin amerikaner ,,,
whizkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 01:05   #2 (permalink)
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.08.2003
Ort: Östl. Ruhrgebiet
Beiträge: 79
Standard

Hi Gary,

meine Beurteilung:

Im Prospekt stehen Daten - aber irgendwo am Ende des Prospekts steht, dass diese Angaben unverbindlich sind... - also keine rechtliche Wirkung haben.

Wenn Angaben aus dem Prospekt für Dich wichtig sind, dann mußt Du sie Dir schriftlich im Kaufvertrag aufnehmen/bestätigen lassen.

Wenn das nicht geschehen ist: Pech gehabt und für die Zukunft gelernt.

Ein studierter Rechtsanwalt wird es sicher anders/besser ausdrücken könne, aber im Endeffekt...

Wenn Du das Ganze aber wasserdicht machen willst: In Bad Hersfeld gibt es einen Rechtsanwalt, der aktiver Wohnmobilist ist und sich auif die Materie spezialisiert hat...

Ich drücke Dir die Daumen
Hans - Dieter
hdlka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 18:59   #3 (permalink)
Mitglied
 
 
Registriert seit: 20.03.2008
Beiträge: 5
Standard

Lieber Hans-Dieter,
ich danke Dir vielmals für die schnelle Antwort und Deine gute Rat. Ich weiss dass die Angaben in Broschüren sind immer "ohne Gewehr", aber das gleiche Gewicht steht auch in dem Fahrzeugbrief. Deswegen dachte ich vielleicht hatten wir einen Anspruch auf "Entschädigung".

Aber wie Du sagtest, Lektion gelernt. Wir werden das WoMo auf 4 Tonnen auflasten -beim Iveco ist das nur eine reine Formsache. Immerhin hat der Händler schon angeboten, die kosten (ca. 270 €) zu übernehmen.

Trotzdem war das für meine Frau ein Schock. Der Mann beim Tüv fragt "haben Sie Backsteine" drin ...

MfG,
Gary
whizkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 19:32   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: südl.von Regensburg
Beiträge: 110
Daumen hoch

Hallo Gary ,

bitte Rantanplan ( Ulrich Daehn ) im Forum um Hilfe . Er hat immer sehr gute Tips zur Hand . Eventuell auch im "Wohnmobilforum " nachforschen. Auch da bekommst Du eine Menge guter Tips !
Viel Glück und viel Erfolg .Falls Du Dein WOMO nicht wandelst , mußt Du es auflasten.
In einem solchen krassen Fall ist wandeln wahrscheinlich kein Problem , aber das kann Dir Rantanplan genau erklären.

LG. Peter
peterchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 21:49   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
 
Benutzerbild von Yeti
 
Registriert seit: 16.12.2002
Ort: Im Sauerland und Minskregion / Belarus
Beiträge: 3.551
Bilder: 4
Standard

Tach auch,

auch wenn die Angaben in Verkaufsprospekten als unverbindlich gekennzeichnet werden, so hört der Spaß beim Fahrzeugbrief auf.

Die Gewichtsüberschreitung ist für meine Begriffe so erheblich, daß ich der Sache aus eigenem Interesse nachgehen würde. So wie das Fahrzeug geliefert wurde, kann es per Definition nicht betriebsbereit sein. Ihr überschreitet schon mit 1/3 Tankfüllung das zulässige Gesamtgewicht um 25 kg. Und wo bleiben die Insassen mit ihrem Gepäck? Wiegen die nichts oder sollen sie nebenher laufen? Bevor ich da auflasten lassen würde, oder mich auf solche Änderungen einlassen würde (auch wenn sie der Händler / Hersteller übernimmt), wollte ich doch erst mal um die Ursachen wissen. Schließlich steht ja auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges auf dem Spiel. Ich würde auf die Erfüllung des Kaufvertrages im Sinne eines fahrbereiten Fahrzeuges mit entsprechender Betriebserlaubnis pochen.


Gruß

Yeti
__________________
Irrtümer haben ihren Wert;
jedoch nur hie und da.
Nicht jeder, der nach Indien fährt,
entdeckt Amerika.

Erich Kästner

----------------------------------------------------

Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte.

Friedrich Nietzsche
Yeti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2008, 15:11   #6 (permalink)
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Registriert seit: 06.01.2008
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Beiträge: 110
Standard

Zitat:
Zitat von whizkid Beitrag anzeigen
Lieber Hans-Dieter,
ich danke Dir vielmals für die schnelle Antwort und Deine gute Rat. Ich weiss dass die Angaben in Broschüren sind immer "ohne Gewehr", aber das gleiche Gewicht steht auch in dem Fahrzeugbrief. Deswegen dachte ich vielleicht hatten wir einen Anspruch auf "Entschädigung".

Aber wie Du sagtest, Lektion gelernt. Wir werden das WoMo auf 4 Tonnen auflasten -beim Iveco ist das nur eine reine Formsache. Immerhin hat der Händler schon angeboten, die kosten (ca. 270 €) zu übernehmen.

Trotzdem war das für meine Frau ein Schock. Der Mann beim Tüv fragt "haben Sie Backsteine" drin ...

MfG,
Gary
Hallo Gary ,

was ist aus Deinem WOMO-Übergewicht geworden , hast Du Dich gewehrt oder die "übergewichtige Kröte" geschluckt ?
lg
peter
peterchen ist offline   Mit Zitat antworten
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