Sie sind hier: › Startseite › Forum › Forum › Willkommenim promobil.de-Forum
|
|||||||
| Galerie | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#1 (permalink) |
|
Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 2
|
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst meinem Nachbarn mein Wohnmobil kostenlos zur Verfügung stellen. Was muß ich versicherungsrechtlich und auch sonst beachten. Wer kann mir eine Antwort geben. Herzliche Grüße Pietie |
|
|
|
|
|
#2 (permalink) |
|
Mitglied
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 14
|
Hallo Pietie !
Mutig, mutig. Auch wenn es sich kleinkariert anhört: Ich würde schriftlich vereinbaren, wie es aussieht mit der Höherstufung des Schadensfreiheitsrabbats, überhaupt, wenn der Entleiher selbst Schäden am Fahrzeug verursacht und ich würde auch die Versicherung kontaktieren. Bist du z.B. als Alleinfahrer eingetragen? Dann musst du die Versicherung dementsprechend ändern. Auf jeden Fall kann man sich mit dem Verleihen des Womos - falls etwas passiert - eine Menge Ärger ins Haus holen. In vielen anderen Foren wurden derartige Anfragen, ob jemand sein Womo verleiht, entweder negativ beschieden oder gar nicht erst beantwortet. Ich persönlich würde mein Womo nicht verleihen. Gruß Klausimaus
__________________
Motto: nicht stören, nichts zerstören ! |
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
Mitglied
Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 11
|
Hallo Pietie,
klausimaus hat die Problematik ja schon recht gut beschrieben aber vielleicht ist Dir eine Erfahrung unserer WOMO-Freunde bei Deiner Entscheidung noch zusätzliche Hilfe. Nahe Verwandte von Ihnen waren begeistert, als sie das WOMO unserer Freunde sahen und meinten: "das müßte ja toll sein, einmal so Urlaub machenzu können!!!" Und schon nahm das Verhängnis seinen Lauf. Natürlich bot man ihnen im falsch verstandenen Besitzerstolz das WOMO großzügig zum "Ausprobieren" an, war der Verwandte doch geübter LKW-Fahrer - was konnte da schon schief gehen? Der langen Rede kurzer Sinn, irgendwie mußte er bei einer Nachtfahrt dann wohl vom Sekundenschlaf übermannt worden sein, das Fahrzeug kam mit einem stattlichen Schaden zurück und weil man in der "Verwandtschaft" nicht so sein wollte (oder konnte), die jungen Leute ja auch nicht so viel Geld haben, teilte man sich die Reparaturkosten. Ganz ist der Schaden ohnehin nicht mehr zu beheben!!! Was bleibt ist ein gespanntes Verwandtschafts(un)verhältnis und die Erkenntnis. "Nie wieder!!!" Also versuch Deinem Nachbarn diplomatisch beizubringen, dass diese Idee doch nicht so gut und überlegt war. Selbst wenn er momentan vielleicht etwas "verschnupft" sein sollte, ist das immer noch harmloser als wenn der "Pannenfall" eintreten würde und dann Euere Nachbarschaft einen "Dauerknacks" bekäme. Herzliche Grüße aus Bayerns Süden Hermann |
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Tach auch,
wie dem auch sei: selbst der ungeübteste Fahrer muß an ´nem Unfall nicht selber schuld sein. Dann ist der Schden aber da, der ärger auch - ob jemand in den eigenen Reihen (einschließlich Nachbar) dafür kann oder nicht. Muß jeder für sich selber überlegen, ob er sich den mit sowas verbundenen Streß antun will. Gruß Yeti
__________________
Irrtümer haben ihren Wert; jedoch nur hie und da. Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika. Erich Kästner ---------------------------------------------------- Das Tragische an der Erfahrung ist, daß man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. Friedrich Nietzsche |
|
|
|
|
|
#6 (permalink) | |
|
Mitglied
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 2
|
Zitat:
sein Wohnmobil, beides kann jede Menge Ärger einbringen . Wie schon von anderen hier mitgeteilt. Selber bin ich viel zu pingelig um mein Womo auszuleihen. Nicht mal meiner Mutter würde ich es überlassen. Gruss pelleti |
|
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | |
|
Moderator
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Hattingen NRW
Beiträge: 173
|
Zitat:
Hallo Pietie, dazu kann man nur einen Rat geben, unbedingt Deine Versicherung befragen! Denn jede Versichung hat andere Bedingungen, allgemeingültige Aussagen sind gefährlich! Auch ich würde mit dem Nachbarn einen Vertrag über die Nutzung erarbeiten. Oder ist das Vertrauen grenzenlos? Wenn es um Geld geht (z.B. bei Schäden, die nicht versichert sind oder Schadensfreiheitrabatt), dann sind schon die besten Freundschaften gescheitert. Ich gehöre übrigens auch zu denjenigen, die ihr "rollendes Bett" nicht verleihen würden.
__________________
Es grüßt reisemobilfreundlich MobilLoewe ![]() Viele Informationen rund um das Reisemobil auf meinen privaten Internetseiten: www.mobiletouren.de www.reisemobil-fahren.de Geändert von MobilLoewe (10.07.2008 um 16:15 Uhr). |
|
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:09 Uhr.







Linear-Darstellung

